Die stille Amnestie der NS-Ärzte und die Verdrängung der Opfer
Im besetzten Nachkriegsdeutschland wurden die NS-Hauptkriegsverbrecher vor einem internationalen Militärtribunal der Alliierten in Nürnberg angeklagt. Einige der wichtigsten NS-Medizinverbrecher, darunter der wegen der Dachauer Meerwasserversuche angeklagte Österreicher Prof. Wilhelm Beiglböck, mussten sich 1946/47 im "Nürnberger Ärzteprozess" verantworten. Insgesamt gesehen scheiterte jedoch die juristische Aufarbeitung der NS-Medizinverbrechen an den politischen Verhältnissen der Nachkriegszeit.
Nach der Befreiung kam es auch in Österreich während einer kurzen antifaschistisch geprägten Periode zu einer konsequenten strafrechtlichen Verfolgung von NS-TäterInnen. So verurteilte 1946 das Wiener Volksgericht den ehemaligen Leiter der "Kinderfachabteilung" am Spiegelgrund Dr. Ernst Illing wegen Meuchelmords zum Tode, und die ihm seinerzeit unterstellte Ärztin Dr. Marianne Türk erhielt eine zehnjährige Freiheitsstrafe. Im Zuge des Kalten Krieges und der gesellschaftlich-politischen Reintegration der ehemaligen NationalsozialistInnen wurde die Strafverfolgung auch der NS-MedizintäterInnen jedoch immer mehr abgeschwächt und kam schließlich vollends zum Erliegen. Nicht nur Dr. Heinrich Gross, sondern auch Prof. Dr. Hans Bertha, einer der Hauptverantwortlichen der NS-Euthanasie in Österreich, entgingen der gerichtlichen Verurteilung.
Während viele Ärzte mit NS-Vergangenheit ihre berufliche Laufbahn fortsetzten, wurde den Opfern der NS-Medizin jegliche staatliche Anerkennung und "Wiedergutmachung" vorenthalten. Erst durch den Generationenwechsel und Faktoren wie die Waldheim-Affäre veränderte sich das politisch-gesellschaftliche Klima in Österreich zugunsten einer kritischeren Haltung. Dies kam nicht zuletzt in der Erklärung von Bundeskanzler Franz Vranitzky im Jahr 1991 über die Mittäterschaft von ÖsterreicherInnen im Nationalsozialismus zum Ausdruck. 1995 schließlich wurde im Nationalrat einstimmig die Einrichtung des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus beschlossen, in dessen Rahmen erstmals auch die Opfer der nationalsozialistischen "Rassenhygiene" anerkannt wurden. Eine beinahe zeitgleiche Novellierung des Opferfürsorgegesetzes führte dazu, dass nunmehr auch die Verfolgung durch Gesundheits- und Sozialbehörden offiziell anerkannt wird.