Kaum ein anderer Fall hat in den letzten Jahren ein vergleichbares Schlaglicht auf den Umgang Österreichs mit den Verbrechen des Nationalsozialismus geworfen wie der des Tötungsarztes und späteren Psychiaters und Gerichtsgutachters Dr. Heinrich Gross.
1948 wurde Gross vor dem Volksgericht Wien wegen seiner Beteiligung an den Kindertötungen am Spiegelgrund angeklagt. Das Urteil in der ersten Instanz aus dem Jahr 1950 lautete auf zwei Jahre Kerker, es wurde jedoch vom Höchstgericht wegen eines Formfehlers aufgehoben und das Verfahren verlief schließlich im Sand. Gross startete eine zweite Karriere, wobei ihm die Mitgliedschaft im "Bund Sozialistischer Akademiker" (BSA) zugute kam: Facharztausbildung im Neurologischen Krankenhaus am Rosenhügel und anschließend Rückkehr auf den Steinhof, wo er bis zum Primarius aufstieg. Bereits 1953 begann er mit der Auswertung der Gehirne der Spiegelgrund-Opfer, die sorgfältig präpariert und aufbewahrt worden waren. Über einen Zeitraum von 25 Jahren veröffentlichte er auf dieser Grundlage Dutzende einschlägige Arbeiten auf dem Gebiet der Neuropathologie, zum Teil unter Beteiligung prominenter Kollegen. 1968 erhielt Gross ein eigenes Ludwig Boltzmann-Institut zur Erforschung der Missbildungen des Nervensystems, wo er die systematische Verwertung der Gehirne aus der NS-Zeit fortsetzte. Teile der Sammlung lagerten dort bis zu ihrer Bestattung im April 2002.
Parallel dazu arbeitete Gross als einer der gefragtesten Gerichtsgutachter Österreichs. 1976 saß er unvermutet einem Überlebenden des Spiegelgrund gegenüber: Friedrich Zawrel, der mit zehn Jahren als "schwererziehbar" am Spiegelgrund interniert worden war. In dem Gutachten, das Gross über Zawrel erstellte, zitierte er ungeniert aus dessen NS-Akte aus dem Jahr 1944. Dr. Werner Vogt und die "Arbeitsgemeinschaft Kritische Medizin" nahmen sich des Falles an und erreichten, dass die Karriere von Heinrich Gross 1981 einen ersten Knick erlitt. Gross verlor einen aufsehenerregenden Ehrenbeleidigungsprozess, das Gericht betrachtete seine Beteiligung an den Kindermorden als erwiesen. Dennoch dauerte es noch einmal beinahe 20 Jahre, bis die Wiener Staatsanwaltschaft Anklage gegen Gross wegen seiner Verstrickung in die NS-Kindereuthanasie erhob. Zu einem Urteil kam es jedoch nicht mehr, Gross verstarb Ende 2005.