Zusammenfassung | ausführliche Fallgeschichte (Herr S.)Einführung GzVeN
Interventionen bei Bürckel zur raschen Einführung in der Ostmark:
Ueberreither aus der Steiermark, Rainer aus Salzburg: Zitatesammlung
Auswertung eines Protokolles vom 18. 8. 39: in meinen Unterlagen vorhanden
Sterilisierungen in anderen Ländern: Verweis auf Diplomarbeit
Tandler
Fürsorgerinnen:
Referat Mutter- und Säuglingsfürsorge des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft organisierte für sie eine Tagung über Bevölkerungspolitik, Erb- und Rassenpflege und Erbbestandsaufnahme
250 Teilnehmerinnen aus der gesamten Ostmark
erhielten die Broschüre: Richtlinien zur Beurteilung der Erbgesundheit [51]
Personal Erbgesundheitsgerichte: Tomanetz, Kittinger, Fuchs [siehe unter Diplomarbeit/Personen]
Erbgesundheitsobergericht Wien: Wien I, Schmerlingplatz
Zenker, Hamminger, Schicker [siehe unter Diplomarbeit/Personen]
"Lebensbewährung" und damit soziale Kriterien als Grundlage für die Entscheidungen (ab 1939): 56
2/3 der wegen "Schwachsinn" sterilisierten waren Frauen: Bock 1986, 302 f. und Schmuhl, 156.
Diagnosen: Neugebauer 1992, 18.
Asozialität: Malina 1998; Scherer 1990
Zahl der Zwangsabtreibungen: 30.000 laut Bock 1985 und Czarnowski 1993
Bock 1993; Bock 1992: Angaben über die Zahlen der Opfer
Zwangssterilisationen im PKH: Bablik, Lehmann, Porzinsky
einige Angaben zu den Personen
Zitat Renners zur Aufhebung des GzVeN: Bailer-Galanda 186
einige Seiten zur Wiedergutmachungsfrage; auch zur Novelle von 1995 (mit Zitat der Novelle)
Nachkriegsangaben zu: Tomanetz, Kittinger, Schicker, Hamminger
Zitat:
"Bei Josef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, häuften sich inzwischen die dringlichen Forderungen nach dem GzVeN:
So bat ihn Dr. Siegfried Uiberreither, Gauleiter der Steiermark, um März 1939, "sich dafür zu verwenden", dass das GzVeN "ehebaldigst" in der Ostmark in Kraft trete. Nachdrücklich wies Uiberreither darauf hin, dass im Jänner 1939 "von 248 Geburten im Landeskrankenhaus in Graz 3 Geburten von Müttern [waren], die an schwerem angeborenem Schwachsinn leiden. Das Verhältnis von gesunden und kranken Müttern verschlechtert sich erfahrungsgemäß in ländlichen Kreisen. Berücksichtigt man außerdem noch die Zahl der schwachsinnigen Väter, so ist der Prozentsatz an erbkranken Geburten noch bedeutend größer."
Auch der Salzburger Gauleiter Friedrich Rainer beklagte sich bei Bürckel, dass "erblich Belastete nach wie vor in der Lage sind, minderwertige Nachkommenschaft zu erzeugen". Und er warnte vor weitreichenden Folgen: "Da dadurch bei Dienststellen und Bevölkerung der Eindruck erwachsen muss, es sei mit den rassepflegerischen Maßnahmen nicht richtig ernst, halte ich dies für eine grundsätzliche Schädigung unserer gesamten Arbeit."
Auch wegen der verzögerten Einführung des EEG sammelten sich im Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten in Wien die Warnungen vor der Gefahr der "nicht im Interesse der Allgemeinheit gelegenen Eheschließungen", gefolgt von der Aufforderung, diese "nach Tunlichkeit" zu verhindern. Die ministerielle Antwort lautete: "Es kann lediglich an die Vernunft und Einsicht der Brautleute appelliert und ihnen vor Augen geführt werden, dass sie bei Nichtbefolgung der Eheberatung Unannehmlichkeiten zu gewärtigen haben." In der Hoffnung, dass beide Gesetze bald gültig wären, wurde empfohlen, das Aufgabot zu verschieben, "um den Brautleuten eine gewisse Bedenkzeit zu geben"." [45/46]
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